Ihr Anwalt im Erbrecht in Karlsruhe und Umgebung

Sie wünschen sich Unterstützung bei einem Testament? Sie möchten Ihren Pflichtteil vom Erbe einfordern? Oder sind sich unsicher, ob Sie ein Erbe oder ein Vermächtnis ausschlagen sollten?

In der Kanzlei Gnad und Götzelmann finden Sie kompetente, anwaltliche Ansprechpartner. Wir vertreten Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich. Ebenso beraten wir Sie umfassend. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht ist in Ihrer Nähe.

Was ist Erbrecht?

Das Erbrecht als subjektives Recht ist in Deutschland in Art. 14 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantiert. Es ermöglicht Ihnen, auch über Ihren Tod hinaus Ihre vermögensrechtlichen Geschicke zu gestalten. Sie können über eine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder einen Erbvertrag das Erbe nach Ihren Wünschen regeln. Ebenso können Sie es der gesetzlichen Erbfolge überlassen, wer Sie beerbt.

Eingeschränkt wird die erbrechtliche Gestaltung vom Gesetzgeber nur wenig. Das Pflichtteil ist eine relevante Weiche, die Ihre Testierfreiheit teilweise begrenzt. Unsere Arbeit als Fachanwalt im Erbrecht bringt uns mit verschiedenen Aspekten des Erben und Vererbens in Berührung.

Hier haben wir es etwa mit Erbengemeinschaften zu tun, mit einer Testamentsanfechtung und sind Parteienvertreter und Rechtsanwalt im Erbstreit. Erfahrungsgemäß besteht eine geringere Wahrscheinlichkeit für eine Erbstreitigkeit, wenn eine letztwillige Verfügung klare Aussagen trifft.

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Testament und Erbvertrag

Die klassischen letztwilligen Verfügungen sind Testamente und Erbverträge. Während das Testament eine einseitige Willenserklärung ist, handelt es sich beim Erbvertrag um einen Vertrag mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Diese Unterschiede haben Folgen für die Widerruflichkeit der letztwilligen Verfügung. Das Testament kann bis zum Tod des Erblassers jederzeit durch ihn widerrufen werden. Das ist beim Erbvertrag nicht möglich.

Sie können in einem Testament unterschiedliche erbrechtliche Verfügungen treffen:

  • Vielleicht möchten Sie einen oder mehrere Erben enterben.
  • Oder Sie möchten bestimmte Personen als Erben einsetzen.
  • Sie können Vermächtnisse aussetzen und Auflagen bestimmen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Pflichtteil einziehen oder begrenzen.
  • Sie können eine Testamentsvollstreckung veranlassen und dazu einen Testamentsvollstrecker bestimmen.

Aufgrund dieser Vielzahl von Regelungsmöglichkeiten in Testamenten hat der Gesetzgeber bestimmte Vorgaben für die sogenannte Testierfähigkeit getroffen. Wer ein Testament macht, muss geistig in der Lage sein, die Folgen seiner Regelungen zu überblicken.

Unter welchen Umständen Sie hier später ein Testament anfechten können, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falles ab. Ebenso hat der Gesetzgeber Formvorschriften für Testamente erlassen. Verstöße können hier ebenfalls zur Anfechtung von Testament und letztem Willen des Erblassers führen.

Verschiedene Formen von Testamenten und Hinterlegung

Als Erbrechtsanwalt stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zu Form und Inhalt von Testamenten zur Verfügung. Grundsätzlich werden das eigenhändige und das notarielle (öffentliche) Testament unterschieden. Das Erfordernis der Eigenhändigkeit erstreckt sich bis zur eigenhändigen Unterschrift. Der gesamte Text muss eigenhändig geschrieben sein.

Beim öffentlichen Testament kann der Erblasser beim Notar seinen letzten Willen erklären oder einen vorgeschriebenen Text übergeben. Notarielle Testamente entfalten eine stärkere Rechtswirkung, weil der Notar bestimmte Beratungspflichten hat. Ein notarielles Testament anfechten ist möglich, aber schwierig.

Wir wissen als Anwalt im Erbrecht, dass es nicht nur auf die Existenz eines Testaments ankommt. Das Testament muss im Todesfall auffindbar sein. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Hinterlegung, zu denen wir Sie gern beraten. Unterschätzen Sie die Bedeutung einer Hinterlegung nicht. Häufig streiten Erben über die Existenz verschiedener Versionen von eigenhändigen Testamenten. Wenn dann einzelne Beteiligte das Erbe einklagen wollen, müssen sie etwas vorweisen können.

Das Testament unter Eheleuten

Lassen Sie von uns als Anwalt im Erbrecht verschiedene Varianten zeigen, die für Sie als Eheleute beim Testament von Interesse sein könnten. Typisches Beispiel ist eine Form des Berliner Testaments, mit dem Sie sich zunächst gegenseitig zu Erben einsetzen. Es sind verschiedene Modifikationen dieses Testaments möglich.

Der Pflichtteil

Der Gesetzgeber privilegiert nahe Angehörige des Erblassers, indem er ihnen einen Mindestanteil am Erbe zugesteht. Hier liegt eine wesentliche Einschränkung der Testierfreiheit.

Die Entziehung des Pflichtteils ist nur unter sehr engen und eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Speziell Kinder und Ehegatten können als Erbe den Pflichtteil einfordern, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Einen Pflichtteil einfordern bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden Erbanteils geltend macht.

Wir begleiten Sie als Anwalt im Erbschaftsrecht in erbrechtlichen Rechtsstreitigkeiten über einen Pflichtteil. Ebenso beraten wir Erblasser zu den Möglichkeiten der Einziehung des Pflichtteils und entsprechenden testamentarischen Gestaltungen.

Das Erbe ausschlagen?

Im Erbfall gibt es keinen Unterschied zwischen Verbindlichkeiten und Vermögenswerten, die vererbt werden. Treten Sie das Erbe an, erben Sie auch die Verbindlichkeiten. Sie haben nach Kenntnis über den Erbfall nur sechs Wochen Zeit, eine Entscheidung über das Erbe zu treffen. Möchten Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie aktiv tätig werden und vor dem zuständigen Nachlassgericht das Erbe ausschlagen.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall von uns als Rechtsanwalt im Erbrecht beraten, welche weiteren Möglichkeiten Sie haben, um eine mögliche Haftung für Schulden des Erblassers zu begrenzen. Entscheiden Sie sich am Ende für die Erbausschlagung, führen wir Sie als Anwalt für Erbrecht in Karlsruhe durch das Verfahren. Wir zeigen Ihnen auch, dass Sie als gesetzlicher Erbe das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil beanspruchen können.

Die Erbengemeinschaft

Nicht nur für die Erben, sondern auch für uns als Erbrechtsanwalt in Karlsruhe sind Erbengemeinschaften eine Herausforderung. Sie entstehen häufig in ungeregelten Erbfällen und besonders dann, wenn eine Immobilie oder ein anderes unbewegliches Wirtschaftsgut zum Erbe gehören. Mehrere Erben steht etwa ein Haus gemeinschaftlich zu.

Bis zur Erbauseinandersetzung über das Erbe finden sich die Beteiligten als Miterben in einer rechtlichen Zwangsgemeinschaft wieder. Sie müssen für einen gewissen Zeitraum das Erbe gemeinschaftlich verwalten. Das birgt viel Potenzial für heftige rechtliche Auseinandersetzungen.

Wir sind als Rechtsanwalt im Erbrecht in Karlsruhe an Ihrer Seite, wenn Sie Miterbe in einer Erbengemeinschaft geworden sind. Hier weisen wir Ihnen Wege, wie Sie die Erbengemeinschaft auf Wunsch vorzeitig verlassen können. Es kommt unter bestimmten Umständen in Betracht, das Erbe zu verkaufen oder Ihren Erbteil auf andere Miterben zu übertragen.

Bei weitergehenden Fragen sind wir Ihr erbrechtlicher Ansprechpartner in Karlsruhe. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von uns beraten.

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Klaus-Michael Gnad - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Klaus-Michael Gnad