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Was ist das?
Sie können uns online genaue Angaben zu Ihrem juristischen Anliegen machen und so eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage starten.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht Klaus Michael Gnad übernimmt in Karlsruhe für Sie:
Erbfolge: bestimmt die Verteilung des Erbes
Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei erben die Verwandten in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad. Kinder und Enkelkinder sind Verwandte erster Ordnung und werden vorrangig berücksichtigt. Eltern und Geschwister sind Verwandte zweiter Ordnung und alle anderen Familienangehörigen werden in die Kategorie der Verwandten dritter Ordnung eingestuft. Wenn ein einziger Verwandter erster Ordnung vorhanden ist, werden alle anderen Verwandten nicht bei der Verteilung des Erbes berücksichtigt.
Ehegatten gelten nicht als Verwandte werden im Ehegattenerbrecht (Paragraf 1931 BGB) jedoch besonders berücksichtigt, sodass das Erbrecht der Verwandten eingeschränkt wird. Wenn Sie also wünschen, dass beispielsweise ein Neffe oder Ihre Geschwister einen Teil Ihres Erbes erhalten, sollten Sie einen Anwalt damit beauftragen, ein Testament aufzusetzen, dass dafür sorgt, dass nicht allein die gesetzliche Erbfolge zählt, sondern Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden.
Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch vom umfassenden Service unserer Kanzlei. Alle relevanten Formulare stehen unseren Mandaten als Download zur Verfügung.
Nutzen Sie den ausgezeichneten Service und die Rechtsberatung eines Anwalts für Erbrecht in Karlsruhe:
Rechtsanwalt Klaus-Michael Gnad