Was wird im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt?
Im Wohnungseigentumsgesetz werden die Eigentumsverhältnisse an Gebäudeteilen oder einzelnen Wohnungen in einer Immobilie geregelt. Der Anwalt für Wohneigentumsrecht ist somit in Karlsruhe der perfekte Ansprechpartner für juristische Probleme in diesem Bereich. Das WEG-Recht schließt eine Gesetzeslücke im BGB, wo es keine Aussagen zu Eigentümergemeinschaften gibt. Es wird beispielsweise genau erläutert, wie die Verwaltung der Immobilie erfolgen muss. In § 20 des WEG ist festgelegt, dass die Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen muss, der sich um die Abrechnung des Hausgelds kümmert, bei Wohnungsverkäufen sowie Vertragsabschlüssen mitwirkt, die Einhaltung der juristischen Vorgaben kontrolliert, Instandhaltungsmaßnahmen plant und die Verbrauchswerte erfasst. Ein Anwalt für Wohneigentum vertritt in Karlsruhe auch den Verwalter, wenn es Unstimmigkeiten hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Aufgaben gibt.
Benötigen Sie eine Beratung oder konkrete juristische Unterstützung von einem Anwalt für WEG-Recht in Karlsruhe? Dann nehmen Sie hier mit unserer Kanzlei Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Damit wir zügig in Ihrer Rechtssache voranschreiten, sind alle nötigen Formulare als Download verfügbar.